

Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung
Sehr geehrte Kunden,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch drei zentrale Regelwerke bestimmt werden: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und den Voluntary Standard for Non-listed Micro-, Small- and Medium-sized Undertakings (VSME).
Dabei definiert die CSRD spezifische Key Performance Indicators (KPIs), die festgelegt und kommuniziert werden müssen. Diese Indikatoren sind essenziell, um die Transparenz und Verlässlichkeit der Berichterstattung zu gewährleisten.
Parallel dazu strukturieren die ESRS die Nachhaltigkeitsberichte und bieten sowohl für verpflichtete als auch für nicht verpflichtete Unternehmen eine umfassende und detaillierte Vorgabe zur Gestaltung dieser Berichte.
Schlankere Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung werden durch den VSME angeboten, welche eine flexible und weniger umfangreiche Berichterstattung ermöglichen, die speziell auf die Bedürfnisse von KMUs zugeschnitten ist.


