hände
28.4.2025

Nachhaltigkeitsberichterstattung – Verpflichtete Unternehmen und Zeitrahmen

Sehr geehrte Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2025 die Berichtspflicht auf große Unternehmen und Konzernstrukturen, einschließlich Mutter- und Tochtergesellschaften, die in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen sind, ausgeweitet wird.

Diese Unternehmen müssen, auf konsolidierter Basis und bei Bilanzabschluss, entweder im ersten Geschäftsjahr oder in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren, mindestens zwei der folgenden Kriterien überschreiten:

  • Ein Anlagevermögen von mehr als 25 Millionen Euro;
  • Nettoerlöse von mehr als 50 Millionen Euro;
  • Eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 250 oder mehr.

Stets aktuell informiert.