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29.4.2025

Nachhaltigkeitsberichterstattung – Omnibus Dekret

Sehr geehrte Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass am 26ten Februar 2025 die europäische Kommission das Omnibus Dekret vorgestellt hat. Die geplanten Maßnahmen des ersten Omnibus-Pakets konzentrieren sich hauptsächlich auf die Vereinfachung und Reduzierung der regulatorischen Belastung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, wobei die Klima- und Nachhaltigkeitsziele jedoch beibehalten werden.

Insbesondere zielt das Dekret darauf ab, die Komplexität und den bürokratischen Aufwand für KMUs zu reduzieren. Im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes wird die Kommission einen freiwilligen Berichtsstandard auf der Grundlage des VSME einführen. Dieser Standard dient als „Schutzschild“ und begrenzt die Informationen die große Unternehmen oder Banken in Ihrer Wertschöpfungskette von kleineren Unternehmen verlangen können. 

Darüber hinaus gelten die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) künftig nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Dies reduziert die Zahl der betroffenen Unternehmen um etwa 80 %.

Die am 26. Februar vorgeschlagenen Änderungen werden in Kraft treten, sobald die Gesetzgeber eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.

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